UNSERE PFLEGELEISTUNGEN
ENTDECKEN SIE UNSER PORTFOLIO
Das Versprechen
Unser Ziel ist es, Hilfsbedürftigen die bestmögliche Pflege, Unterstützung und Hilfe anzubieten. Oft sieht man, dass im Tagesverlauf alltägliche Dinge untergehen – wie ein freundliches Lächeln oder nette Worte – die man sich gegenseitig widmet. Unser Pflegedienst soll den Hilfsbedürftigen sowie dessen Angehörigen ein freundliches und vertrauensvolles Umfeld schaffen, in das man seine Liebsten gerne anvertraut. Denn es geht nun mal oft um die wichtigsten Menschen in unserem Leben, die den bestmöglichen Umgang verdient haben.
Grundpflege nach § 36 SGB XI
Darunter zählt die Körperpflege, Ernährung, Mobilisation, Durchführung aller benötigen Prophylaxen, vor allem die Ressourcenfindung zur Förderung der Eigenständigkeit. Selbstverständlich wird jede Leistung individuell angepasst und umgesetzt.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
nach §45b SGB XI
Die Unterstützung dient als Entlastung im Alltag für die Patienten. Zu den Tätigkeiten gehören u.a. das Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung des Hauses oder die Kleiderpflege. Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen, Voraussetzung dafür ist mindestens Pflegegrad 1 oder die Patienten übernehmen eigenständig die entstandenen Kosten und dienen als Selbstzahler.
Betreuung im häuslichen Bereich
nach §45b SGB XI
Selbstverständlich können die Leistungen nach §45b SGB XI vielfältig eingesetzt werden. Wenn keine Haushaltshilfe benötigt wird, sondern ein Alltagsbegleiter, beispielsweise für Spaziergänge oder die generelle Gestaltung des Alltags. Nach Möglichkeit können sogar beide Leistungsbereiche kombiniert werden, jedoch muss vorher die Kapazität überprüft werden. Der Alltagsbegleiter, sowie die Haushaltshilfe übernimmt keine pflegerischen Aufgaben. Kontaktieren Sie uns gerne zum Herausfinden Ihrer Möglichkeiten
Behandlungspflege nach SGB V
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften beim Patienten zu Hause durchgeführt werden. Die Leistung erfolgt auf der Basis einer ärztlichen Verordnung und die Kosten werden somit von der Krankenkasse übernommen. Zu den Leistungen gehören beispielsweise die Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessen, sowie Insulininjektion oder der Verbandswechsel und vieles mehr.
Häufig gestellte Fragen
Unsere professionelle & familiäre Pflege zeichnet sich durch einen einzigartigen Service aus. Transparenz steht bei uns im Vordergrund. Bei der richtigen Auswahl des Pflegedienstes kommen häufig viele Fragen auf. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt die zuständige Pflegekasse, sobald ein Pflegegrad 2 besteht. Sollte kein Pflegegrad bestehen, können dennoch alle Leistungen in Anspruch genommen werden. Die entstandenen Kosten werden dann eigenständig bezahlt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf einen Pflegedienst, niemand soll und wird außen vorgelassen. Gerne schauen wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse und erstellen für Sie ein passendes Konzept!
Natürlich! Jeder hat Anspruch auf Unterstützung und Hilfe. Kontaktieren Sie uns gerne zum individuellen Anschauen Ihrer Bedürfnisse.
Gute Frage! Es gibt nun mal in der Umgebung viele Pflegedienste, jedoch hat keines der Pflegedienste uns als Mitarbeiter. Bei uns können Sie sicher sein, dass wir Ihnen immer professionell begegnen, jedoch ganz wichtig: auf eine nette, fürsorgliche und emphatische Art und Weise. Da wir überwiegend ein junges Team sind bringen wir ein wenig Schwung und Modernität rein. Ein Lächeln nur für Sie? Gerne auch zwei! Wir freuen uns, wenn Sie sich freuen und zufrieden sind. Wir nehmen uns die Zeit! Deshalb lautet das Motto: Mein Pflegedienst – Wolf.
Schlicht und einfach bewerben unter: info@wolf-pflegedienst.de Wir freuen uns auf Sie!